Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 gibt es eine Job-Ticket Variante für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vorausgesetzt eine Firma geht eine schriftliche Vereinbarung mit dem VGI ein. Natürlich gibt es die Möglichkeit bestehende Jobticket Kunden in das Deutschland-Jobticket zu überführen. Dafür wird es eine Rückgabemöglichkeit für bestehende Jobtickets geben. Bei einer Rückgabe ist es erforderlich, das Deutschlandticket-Abo über den VGI abzuschließen, unabhängig ob ins Deutschlandticket oder Deutschland-Jobticket gewechselt wird. Die Ausgabe erfolgt monatlich über die INVG-Fahrinfo-App.
Das Deutschland-Jobticket überzeugt mit Arbeitgeberzuschuss: es gibt 5% Rabatt zusätzlich, wenn sich der Arbeitgeber mit mindestens 25% beteiligt. Dadurch verringert sich der Preis des Deutschland-Jobtickets von 49,00 Euro auf 34,30 Euro pro Monat für die Mitarbeiter. Ein weiterer Vorteil: es ist keine Mindestabnahme wie beim Jobticket erforderlich! Am besten gleich den Arbeitgeber ansprechen und der VGI schließt dann eine Vereinbarung ab.
Bundesweit mobil im Job
Gültig in ganz Deutschland für alle Busse und Bahnen im ÖPNV
Nicht übertragbar
Abo-Modell (49,00 Euro pro Monat)
Keine Mitnahmemöglichkeit
365 Tage freie Fahrt
Gültig in der gekauften Relation im Verbundgebiet des VGI
Beim Premium Jobticket können die Bahnen mitgenutzt werden
Nicht übertragbar
Einmalkauf für je 12 oder 6 Monate
Mitnahmemöglichkeit: Mit der ganzen Familie mobil sein (Mo - Fr ab 18:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztags)
Um ein preisreduziertes Deutschland-Jobticket zu erhalten, muss ein Arbeitgeber eine Vereinbarung mit dem VGI abschließen. Eine Mindestabnahmemenge gibt es hierbei nicht. Voraussetzung ist der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25% auf den Preis für das Deutschlandticket. Als Arbeitgeber können Sie sich für nähere Informationen gerne per Mail an kundencenter@vgi.de wenden. Das Deutschland-Jobticket kann ebenfalls nur als digitales Abonnement erworben und ausschließlich in der INVG-Fahrinfo-App angezeigt werden.
Es muss eine Kündigung und Rückgabe des Jobtickets beim Arbeitgeber erfolgen.
Das Jobticket muss spätestens am 5. eines Monats beim Arbeitgeber vorliegen, ansonsten fließt der laufende Monat noch voll in die Berechnung ein.
Das Jobticket wird vom Arbeitgeber an den VGI zurückgegeben.
Eine Rückgabe des Jobtickets ist nur möglich, wenn das Abo für ein Deutschlandticket über eine Bestellung in der INVG-Fahrinfo-App oder über den Onlineshop des VGI abgeschlossen wird.
Der Kauf des Deutschland-Jobtickets muss lückenlos stattfinden. „Leermonate” sind nicht zulässig.
Eine Wechselmöglichkeit besteht für Jobtickets mit Laufzeitbeginn zwischen dem 1. Juni 2022 und 1. April 2023.
Die Wechselmöglichkeit in das Deutschland-Jobticket besteht mit Laufzeitbeginn 1. Juni 2023 oder 1. Juli 2023.
Für Jobtickets mit einem Beginndatum ab dem 01. Mai 2023 oder später besteht keine Rückgabe- oder Wechselmöglichkeit in das Deutschlandticket oder das Deutschland-Jobticket. Alle Jobtickets mit Laufzeitbeginn ab dem 01. Mai 2023 oder später müssen für die komplette Laufzeit bezogen werden. Vertraglich festgelegte Sonderrückgaben bleiben davon unberührt (Kündigung, Auslandseinsatz etc.). Diese sind im Einzelfall, wie bisher, mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Der bei der Rückgabe anfallende Rückerstattungsbetrag wird an den jeweiligen Arbeitgeber erstattet.