Einen Überblick über die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Vorschriften haben wir hier für Sie zusammengestellt.
zum 1. August 2024
Allgemeine Beförderungsbedingungen herunterladen
Wer in Bus oder Bahn ohne einem gültigen Ticket angetroffen wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € zahlen. Für unsere Verbundunternehmer wird dies zentral durch eine hierfür beauftragte Firma abgewickelt.
Das erhöhte Beförderungsentgelt können Sie bei unserem Partner
Adresse: Kupferstraße 7, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 3707629
begleichen.
Wer seine persönliche Fahrkarte oder ein erforderliches Begleitdokument (Schülerausweis, Schwerbehindertenmarke, etc.) vergessen und deswegen ein EBE erhalten hat, kann dieses gegen nachträgliches Vorzeigen ggf. auf eine Bearbeitungsgebühr reduzieren.
Erklärung und Rechtsgrundlagen:
Das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) ist die Verpflichtung, an Verkehrsunternehmen einen Betrag (derzeit: 60 Euro - Stand 1.1.2018) zu zahlen, wenn kein gültiger Fahrausweis in Bus und Bahn vorgezeigt werden kann.
Das EBE darf von Personen verlangt werden,
Die Rechtsgrundlage ist für die Eisenbahnen in § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und für Busse und die Bahnen, die keine Eisenbahn sind, in § 9 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VO-ABB) geregelt.