Rechtliches & Organisatorisches

Rechtliches & Organisatorisches

Hier finden Sie alle Vorschriften

Einen Überblick über die aktuellen rechtlichen und organisatorischen Vorschriften haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Allgemeine Beförderungsbedingungen
Erhöhtes Beförderungsentgelt

EBE - Erhöhtes Beförderungsentgelt

Wer in Bus oder Bahn ohne einem gültigen Ticket angetroffen wird, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € zahlen. Für unsere Verbundunternehmer wird dies zentral durch eine hierfür beauftragte Firma abgewickelt.

 

Das erhöhte Beförderungsentgelt können Sie bei unserem Partner

 

GSS Gesellschaft für Service u. Sicherheit im ÖPNV m.b.H.

Adresse: Kupferstraße 7, 85049 Ingolstadt

 

Telefon: 0841 3707629

 

begleichen.

 

Wer seine persönliche Fahrkarte oder ein erforderliches Begleitdokument (Schülerausweis, Schwerbehindertenmarke, etc.) vergessen und deswegen ein EBE erhalten hat, kann dieses gegen nachträgliches Vorzeigen ggf. auf eine Bearbeitungsgebühr reduzieren.

 

 

Erklärung und Rechtsgrundlagen:

 

Das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) ist die Verpflichtung, an Verkehrsunternehmen einen Betrag (derzeit: 60 Euro - Stand 1.1.2018) zu zahlen, wenn kein gültiger Fahrausweis in Bus und Bahn vorgezeigt werden kann.

 

Das EBE darf von Personen verlangt werden,

 

  • die keinen gültigen Fahrausweis besitzen
  • die ihren gültigen Fahrausweis bei einer Überprüfung nicht vorzeigen können
  • die ihren Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet haben
  • die ihren Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigen
  • oder die das notwendige Ausweisdokument (Lichtbildausweis) nicht mitführen/vorzeigen. (bei Fahrausweisen für die dies erforderlich ist)

 

Die Rechtsgrundlage ist für die Eisenbahnen in § 12 Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und für Busse und die Bahnen, die keine Eisenbahn sind, in § 9 Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (VO-ABB) geregelt.

 

Verbraucherschlichtungsstelle

 

EU Bekanntmachungen

Derzeit gibt es keine EU-Vorabbekanntmachungen.