365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende
Zum 1. August 2021 wird das 365-Euro-Ticket für
Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende
mit Wohn- und Schulort bzw. Ausbildungsstelle
im Anwendungsgebiet des VGI-Tarifs
als Jahresticket für zwölf aufeinander folgenden Monaten,
mit Ratenzahlung oder jährlicher Zahlweise, eingeführt.
Besonderheit
Wohnort + Schule bzw.
Wohnort + Ausbildungsstelle
im Tarifgebiet der VGI
Gültigkeit und Geltungsbereich
- in Bus und Bahn gültig
- in allen Zonen im VGI-Verbundgebiet
- für 12 aufeinanderfolgende Monaten
- beliebig viele Fahrten.
Nutzung in Bus und Bahn
Für die Nutzung ist der Nachweis der Berechtigung erforderlich:
- Schülerausweis
- Bestätigung der Schule
- Lehrvertrag
- besonderer Ausweis
Die Nachweisdokumente sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen!
Bezugsberechtigter Personenkreis
Bezugsberechtigt für das 365-Euro-Ticket VGI sind:
- Schülerinnen und Schüler öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater, allgemeinbildender Schulen
- Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen (z.T. Akademien)
- Schülerinnen und Schüler von Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
- Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen oder sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist.
- Personen, die an einer Volkshochschule oder an einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Mittelschul- oder Realschulabschlusses besuchen.
- Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung ausgebildet werden.
- Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen.
- Praktikanten und Volontäre, sofern sie ein Praktikum oder Volontariat während einer staatlich geregelten Ausbildung ableisten
- Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes (Qualifikationsebene 1 und 2) erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
- Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr, an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder an vergleichbaren sozialen Diensten sowie Bundesfreiwilligendienstleistende.
Bestellung
Die Bestellung kann über den Online Shop der INVG oder bei Verkehrsunternehmen im Anwendungsbereich des VGI-Tarifs erfolgen.
Zahlungsweise
Onlinebezahlung im Onlineshop der INVG
- SEPA-Lastschrift (Gesamtbetrag bzw. Ratenzahlung (10 x 36,50 €)
- Kreditkarte (Gesmatbetrag)
- PayPal (Gesamtbetrag)
Mitnahmemöglichkeit
Das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende ist eine personenbezogene Karte ohne Mitnahmemöglichkeit.
Übertragbarkeit
Eine Übertragung ist ausgeschlossen.
Rückgabe
Die Kosten für das 365-Euro-Ticket VGI werden nach dem ersten Geltungstag grundsätzlich nicht mehr erstattet.
Eine vorzeitige Rückgabe ist nur in nachgewiesenen Härtefällen möglich (siehe Tarifbestimmungen 3.2.16).